Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Zusammenarbeit zwischen

EMConsulting und Auftraggebern

  1. Nutzung der Bewerberdatenbank
    • Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank durch Arbeitgeber ist zunächst kostenlos und unverbindlich. Für den Arbeitgeber wird die Dienstleistung der EMConsulting erst dann kostenpflichtig, wenn ein Anstellungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Bewerber/in zustande kommt.
  2. Bewerberkontakt
    • Sofern der Arbeitgeber mit einem unserer Bewerber Kontakt aufnehmen möchte, wendet er sich unter Angabe der jeweiligen Kennziffer/n an die EMConsulting.
    • Die EMConsulting übernimmt keine Gewähr, dass ein Kontakt mit dem Bewerber zustande kommt.
  3. Leistungen der EMConsulting
    • Die EMConsulting verpflichtet sich, den Auftrag gewissenhaft und sorgfältig auszuführen.
    • Die EMConsulting behandelt die persönlichen Daten des Bewerbers streng vertraulich und beachtet in diesem Zusammenhang alle geltenden Vorschriften des Datenschutzes.
    • Die vom Bewerber abgegebenen Profile werden ausschließlich anonym in die Bewerberdatenbank eingestellt.
    • Sobald die Zustimmung des Bewerbers vorliegt, wird die EMConsulting die persönlichen Angaben und Bewerbungsunterlagen des Bewerbers an das Unternehmen weiterleiten.
    • Auf Sonderleistungen, wie z.B. die Unterstützung für Genehmigungen bei Behörden, besteht keinerlei Rechtsanspruch
  4. Honorar
    • Sollte mit der vorgestellten Bewerberin oder einem anderen von der EMC vermittelten Bewerber eine Einstellungszusage – ungeachtet behördlicher oder anderer Genehmigungen, da unsere Dienstleistung sich ausschließlich in der Bekanntmachung der Parteien (Bewerber/Klinik) begründet-, ein Vertrag über eine Anstellung, eine freiberufliche Tätigkeit oder eine Zusammenarbeit in anderer Form geschlossen werden, so zahlt der Auftraggeber ein Erfolgshonorar in Höhe von 2,75 Bruttomonatsvergütungen der mit dem Bewerber vereinbarten Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer an die EMC. Auf Sonderleistungen, wie z. B. die Unterstützung für Genehmigungen bei Behörden, besteht keinerlei Rechtsanspruch. Das Honorar ist fällig mit Erfüllung einer der aufgeführten Punkte.
    • Berechnungsgrundlage ist die vereinbarte Bruttojahresvergütung inklusive der variablen Vergütungsbestandteile. Eventuell auftretende Reise-/ Übernachtungskosten der Bewerber werden seitens des Auftraggebers übernommen. Soweit der Auftraggeber die übermittelten Bewerberdaten an verbundene oder fremde Unternehmen weiterreicht, haftet er für die entgangene Vermittlungsprovision.
  5. Sonderleistungen
    • Auslagen der Bewerber/innen für Vorstellungsgespräche im Hause des Arbeitgebers werden vom Arbeitgeber direkt erstattet.
    • Reise- und Übernachtungskosten der EMConsulting, die im Rahmen eines Auftrages und auf Wunsch des Arbeitgebers entstehen, sind vom Arbeitgeber direkt an die EMConsulting zu erstatten.
  6. Vertragsabschluß mit Bewerbern
    • Der Arbeitgeber verpflichtet sich, der EMConsulting unverzüglich nach Zustandekommen des Anstellungsvertrages mit dem von der EMConsulting vorgestellten Bewerber zu informieren.
    • Schließt ein Dritter einen Vertrag mit einem Bewerber, aufgrund von Unterlagen und Informationen, die der Arbeitgeber von der EMConsulting erhalten hat und die der Arbeitgeber entgegen Ziffer 8 der Vereinbarung weitergegeben hat, schuldet der Arbeitgeber gleichfalls das Vermittlungshonorar.
  7. Zahlungsmodalitäten
    • Das Vermittlungshonorar ist unmittelbar nach Unterzeichnung des Anstellungsvertrages/oder anderer Vereinbarungen zur Zahlung fällig.
    • Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
    • Rechnungen der EMConsulting sind sofort und ohne Abzüge zu begleichen.
  8. Vertraulichkeit/Unterlagen
    • Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über Unterlagen und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben.
    • Die Bewerbungsunterlagen, die der Arbeitgeber von der EMConsulting erhält, bleiben Eigentum der EMConsulting. Jedes Dossier ist streng vertraulich zu behandeln, es ist bei Nichteinstellung des Bewerbers unverzüglich an die EMConsulting zurückzugeben.
  9. Schlussbestimmungen
    • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.