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Gesetzliche Änderungen im Gesundheitswesen – ein Thema, das oft erst dann Aufmerksamkeit erhält, wenn es bereits Auswirkungen zeigt. Dabei können die richtigen Informationen entscheidend sein, um frühzeitig zu handeln und vorbereitet zu sein. Als Partner im medizinischen Personalmanagement sehen wir es als unsere Aufgabe, nicht nur bei der Besetzung von Stellen zu unterstützen, sondern auch Orientierung in einer sich wandelnden rechtlichen Landschaft zu bieten. Welche gesetzlichen Anpassungen 2025 auf Kliniken, Praxen und Ärzt:innen zukommen, haben wir für Sie zusammengefasst.
Im Jahr 2025 treten in Deutschland diverse relevante Änderungen in Kraft, die den Bereich der Personalebene für Kliniken, Praxen und Ärzte betreffen:
Ab dem 1. Januar 2025 wird der monatliche Gehaltszuschuss im Rahmen der geförderten Weiterbildung in Arztpraxen um 400 Euro erhöht, sodass angehende Allgemeinmediziner in geförderten Praxen ein Gehalt von 5.800 Euro erhalten. Diese Anpassung ist vor allem für Praxen ein großer Vorteil, da sie den finanziellen Aufwand bei der Weiterbildung von Nachwuchsmedizinern reduziert. Durch diesen Anreiz können mehr Praxen motiviert werden, junge Allgemeinmediziner auszubilden, was langfristig die ambulante Versorgung stärkt.
Für angehende Allgemeinmediziner ist diese finanzielle Verbesserung ebenfalls ein Anreiz, sich für den Bereich der Allgemeinmedizin zu entscheiden, der aufgrund von Personalmangel besonders gefördert werden muss.
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV treten zum 1. Januar 2025 Änderungen im Nachweisgesetz in Kraft, die digitale Arbeitsverträge erleichtern. Dieses Gesetzt vereinfacht administrative Prozesse für Kliniken und Praxen erheblich und reduziert den bürokratischen Aufwand, was besonders in großen Kliniken mit vielen Angestellten eine große Entlastung darstellt.
Für Ärzte bedeuten diese Änderungen eine spürbare Verbesserung der Bewerbungsprozesse. So können Digitale Arbeitsverträge die Verfahren schneller und effizienter machen, wodurch unnötige Wartezeiten reduziert und Einstellungen transparenter gestaltet werden können.
Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro, mit einer weiteren Erhöhung auf bis zu 15 Euro bis Anfang 2026. Diese Änderungen sind besonders für Pflegekräfte und unterstützendes Personal von Bedeutung. Für Kliniken und Praxen bedeutet dies jedoch, dass sie ihre Budgetplanung anpassen müssen, um die gestiegenen Personalkosten zu berücksichtigen.
Trotz der finanziellen Herausforderung kann diese Erhöhung langfristig positive Effekte haben. Besser bezahltes Pflegepersonal ist in der Regel zufriedener, was sich positiv auf die Arbeitsatmosphäre und die Effizienz der Arbeit im Team auswirkt. Ärzte profitieren dadurch indirekt, da die Belastung im Arbeitsalltag besser verteilt werden kann.
Die gesetzlichen Änderungen im Jahr 2025 stellen Arbeitgeber in den Bereichen Budgetierung, Technologie und Personalplanung vor Herausforderungen. Viele Ärztinnen und Ärzte können hingegen von besseren Arbeitsbedingungen, gerechter Vergütung und einer verbesserten Work-Life-Balance profitieren.
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